Die Erzdiözese Freiburg unterhält neben der Mediathek für Pastoral und Religionspädagogik im Erzbischöflichen Seelsorgeamt derzeit sechzehn Religionspädagogische Medienstellen (RPM); davon sind vier in Kooperation mit der evangelischen Kirche geführt. Die RPM haben den Auftrag, pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Religionslehrerinnen und Religions­lehrer in ihrer religionspädagogischen Arbeit medienpädagogisch zu unterstützen. Die RPM sind dem Institut für Religionspädagogik zugeordnet.

Die RPM stellen für die frühkindliche religiöse Bildung und den katholischen Religionsunterricht in allen Schularten kostenfrei Medien zur Verfügung, die sich für die Umsetzung des Orientierungs­plans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kinder­tageseinrichtungen sowie der Bildungspläne in Baden-Württemberg eignen. Daneben können sie auch Medien für die schulpastorale Arbeit bereithalten.

(aus: Rahmenordnung – Religionspädagogische Medienstellen der Erzdiözese Freiburg) 

Medien-Nutzung

Nutzungsberechtigte Personen

Die RPM Mannheim stellt Nutzerinnen/Nutzern aus der Erzdiözese Freiburg zum Einsatz in diesem geografisch und lizenzrechtlich definierten Bereich Medien zur Verfügung.

Die Nutzerin/der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch die RPM Mannheim im Auftrag der Erzdiözese Freiburg bereit gestellten Angeboten.

Die Nutzerin/der Nutzer darf dieses Nutzungsrecht nicht durch Weitergabe der Medien an Dritte übertragen. Gleiches gilt für das Login zum Online-Katalog der RPM Mannheim

Jugendschutzbestimmungen

Die Nutzerin/der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass der Einsatz der Medien auf Basis der Jugendschutzbestimmungen und damit der jeweils gültigen Freigabeentscheidung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bzw. der USK (Unterhaltungssoftware Selbst­kontrolle) erfolgt. Die entsprechenden Kennzeichnungen sind auf den Medien angebracht.

Ausschluss von Gewährleistung

Die auf Datenträgern gespeicherte Software wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung überlassen. Für Schäden an Hard- und Software durch die Verwendung der Programme sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der überlassenen Software übernimmt die RPM Mannheim keine Haftung.

Sorgfaltspflicht

Die Nutzerin/der Nutzer haftet für alle von ihr/ihm verursachten Beschädigungen und bei Verlust der Medien. Sorgfältiger Umgang mit den ausgeliehenen Medien wird vorausgesetzt.

Urheberrechte

Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden; z.B. durch Nutzung der Medien außerhalb des in dieser Nutzungsordnung beschriebenen Kontextes.

Das Kopieren von ausgeliehenen CDs und DVDs, auch zu privaten Zwecken, ist untersagt.

Die RPM Mannheim gewährleistet bei filmischen Medien, dass diese mit den erforderlichen Rechten für die (sogenannte öffentlich-nicht-gewerbliche) Nutzung in Bildungskontexten ausgestattet sind und damit in der Schule auch über den Klassenverband hinaus eingesetzt werden können.

Bei ausgeliehenen Printmedien dürfen zur Veranschaulichung des Unterrichts und zur Lehre an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 % eines Werkes vervielfältigt und verbreitet werden. Abbildungen, einzelne Artikel aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften, vergriffene Werke und Werke geringen Umfangs (< 25 Seiten) dürfen vollständig genutzt werden. An Schulen dürfen Schulbücher und sonstige für den Schulunterricht erstellte Werke grundsätzlich nicht – auch nicht in geringem Umfang – verfügbar gemacht werden. Gänzlich verboten ist auch die Vervielfältigung von Noten ohne die Zustimmung des Rechteinhabers. (§ 60a UrhG)

Im Blick auf die Rechte an der Film-Musik gilt beim Einsatz von Filmen in der Schule gegenwärtig (14.3.2018) ein Rahmenvertrag des Kultusministeriums: GEMA-Gebühren sind damit bereits abgegolten. Werden von RPM Mannheim bereit gestellte DVD außerhalb des schulischen Rahmens eingesetzt, fallen GEMA-Gebühren an. Die Nutzerin/der Nutzer hat sich mit der GEMA in Verbindung zu setzen. Davon ausgenommen sind DVD, bei denen ausdrücklich auf GEMA-freie Musik hingewiesen ist.

Verleihbedingungen

Verleihzeitraum

Die Verleihfrist beträgt 3 Wochen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer VErlängerung um 1 Woche soweit keine Vorbestellung für dieses Medium vorliegt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Verleihdauer auch über den genannten Zeitraum hinaus ausgedehnt werden.

Mahngebühren

Die RPM sanctclara Mannheim behält sich vor, Mahngebühren in einer Höhe von 2,50 Euro zu erheben, wenn trotz einer schriftlichen Erinnerung eine zweite Mahnung notwendig wird. Bei der dritten Mahnung erhöhen sich die Gebühren dann auf 5,00 Euro.

Ersatzbeschaffung

Bei dauerhaft ausbleibender Rückgabe und bei Beschädigung oder Verlust von Medien, die von der Nutzerin/dem Nutzer zu verantworten ist, hat zunächst die Nutzerin/der Nutzer selbst für eine Ersatzbeschaffung zu sorgen und diese zu bezahlen. Wenn dies nicht möglich ist, übernimmt die Einrichtung diese Aufgabe und die Nutzerin/der Nutzer hat die Kosten dafür zu tragen. Darüber hinaus erhebt die RPM Mannheim zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 20 EUR.

Ausschluss vom Verleih

Im Falle wiederholter Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht oder gegen die Verpflichtung zu pünktlicher Rückgabe kann zeitweise oder gänzlich der Ausschluss vom Verleih ausgesprochen werden. Zuvor erfolgt eine schriftliche Ankündigung mit einer letztmaligen Aufforderung zur Beachtung der mit der Nutzung von Medien verbundenen Pflichten.

Datenschutz

Kundendaten

Bei der Erstellung des Kundenkontos in der Verleih-Software als Voraussetzung für die Bereitstellung der Angebote der RPM Mannheim] und bei der Nutzung des Medienverleihs selbst werden personenbezogene Daten erhoben bzw. mit den entsprechenden Vorgängen der Nutzerin/des Nutzers verknüpft. Dies geschieht in einem Umfang und mit dem Zweck, die rechtmäßige Erfüllung der Aufgaben bei der Durchführung des Ausleihverfahrens zu ermöglichen. Zu den zu erfassenden Kundendaten gehören auch, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse und Nummer des (Mobil-)Telefons. – Diese personenbezogenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des KDG behandelt.

Ausleihdaten

Die Ausleihinformationen werden nach Rückgabe der Medien in der Verleih-Software gelöscht. Auf Wunsch der Nutzerin/des Nutzers besteht jedoch die Möglichkeit, die Ausleihhistorie zu speichern,um z.B. bei künftigen Leihvorgängen auf diese Information zugreifen zu können. Diese Funktion wird in der Verleih-Software nur dann aktiviert, wenn die Nutzerin/der Nutzer zuvor eine entsprechende Einverständnis-Erklärung unterschrieben hat. Dieses Dokument wird anschließend in der RPM Mannheim aufbewahrt.

Auskünfte

Über die Daten von Nutzerinnen/Nutzern werden nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen Auskünfte erteilt.

Die das Angebot der RPM Mannheim nutzenden Personen haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder vollständige Löschung des Kundenkontos.

Weitere, detaillierte Hinweise zum Datenschutz finden sich im Anhang dieser Nutzungsordnung.

Anerkennung dieser Nutzungsordnung

Diese Nutzungsordnung ist durch Auslage in der RPM Mannheim und durch Publikation im Online-Katalog sowie deren Website öffentlich.

Neuen Nutzerinnen/Nutzern wird die Nutzungsordnung ausgehändigt oder digital zur Verfügung gestellt.

Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß der Nutzerin/dem Nutzer die Berechtigung zur Nutzung des Medien-Angebotes entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung der RPM Mannheim akzeptiert die Nutzerin/der Nutzer die oben genannten Bedingungen.

Über aktualisierte Fassungen dieser Nutzungsordnung wird die Nutzerin/der Nutzer per Mail in Kenntnis gesetzt.

Ältere Fassungen verlieren mit der jeweils aktuellen Version ihre Gültigkeit. Stand: 15-01-2019