Allgemeine Geschäftsbedingungen des  Bildungszentrums sanctclara Mannheim

1.       Anbieter

Diese AGB gelten für die Veranstaltungsangebote des Ökumenischen Bildungszentrums sanctclara Mannheim (nachfolgend: Veranstalter). Dieses ist eine Einrichtung des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Kirche in Mannheim.

 (2) Diese AGB gelten nicht für größere (Studien-)Reisen. Hier findet grundsätzlich nur eine Vermittlung zum jeweiligen Reiseveranstalter statt. Es gelten allein dessen Vertragsbedingungen. Soweit eigene Bildungsreisen veranstaltet werden, gelten besondere Bedingungen.

2.       Anmeldung und Vertrag

(1) Anmeldungen können grundsätzlich schriftlich, per Fax, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich.

(2) Eine Eingangsbestätigung ist keine verbindliche Zusage. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande. Anmeldebestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der Mindeststeilnehmerzahl. Diese beträgt, soweit nicht bei der Veranstaltungsbeschreibung selbst anders angegeben, zehn.

(3) Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird ein eventuell bezahltes Entgelt umgehend erstattet.

3.       Mindestteilnehmerzahl

Soweit ein Kurs eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, findet eine Veranstaltung grundsätzlich nicht statt, soweit diese nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon rechtzeitig per e-Mail, Fax, Telefon oder Post unterrichtet.

4.       Veranstaltungsinhalte

Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm niedergelegt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen abzuändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht berührt wird.

5.       Zahlung

(1) Zahlungen sind möglich per Vorauskasse (Überweisung) und in bar vor Kursbeginn im Sekretariat zu den Öffnungszeiten. Kartenzahlung ist nicht möglich.

(2) Ein Abzug ist nicht möglich. In begründeten Sozialfällen kann vor der Anmeldung ein Antrag auf Ermäßigung des Teilnehmerentgelts gestellt werden.

(3) Ein Nichterscheinen des Teilnehmers entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei kurzfristiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, vor Zulassung zur Veranstaltung einen Zahlungsnachweis (z.B. Überweisungsbeleg) zu verlangen.

6.       Stornierung/Rücktritt

(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).

(2) Der Teilnehmer kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:

– Bei Sprachkursen ist ein Rücktritt vor dem zweiten Kurstag möglich. Es wird eine Stornierungsgebühr von EUR 25 fällig.

– Bei allen Veranstaltungen ist ein kostenfreier Rücktritt bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.

(3) Der Teilnehmer hat den Rücktritt per Brief, Fax oder e-Mail zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.

(4) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.

(5) Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer stellen, der an seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt. Dieser tritt in den Vertrag ein, soweit keine Gründe in der Person des Ersatzteilnehmers dagegen sprechen.

7.       Ausfall der Veranstaltung

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einem bestimmten Veranstaltungsleiter durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dessen Namen angekündigt wurde.

(2) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Veranstaltungsleiters oder bei Exkursionen schlechte Wetterbedingungen) einen Termin kurzfristig absagen oder verlegen. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall das Recht zu, an einem eventuellen Ersatztermin teilzunehmen. Alternativ kann er vom Vertrag zurücktreten und das Tagungsentgelt erstattet erhalten.

(3) Soweit bei einer Veranstaltungsreihe einzelne Termine ausfallen, werden Ersatztermine angeboten.

(4) Außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens steht dem Teilnehmer keinerlei Schadensersatz wegen des Ausfalls einer Veranstaltung zu.

8.       Urheberrecht

(1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.

(2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters insbesondere nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der Zugangsdaten ebenso untersagt.

9.       Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere eines Vertrages über eine mehrtätige Veranstaltung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.   Hausordnung

Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte ist einzuhalten. Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.

11.   Teilnahmebestätigung

Teilnehmer erhalten nach erfolgter Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Dies gilt nicht, soweit dies den Umständen nach unangemessen ist (z.B. bei Einzelvorträgen oder Exkursionen). Soweit ein Zertifikat Teil des Angebots ist, wird dieses gemäß der Anforderungen des Kurses (Anwesenheitsnachweis, ggf. Abschlussprüfung) ausgegeben.

12.   Haftung

(1) Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern nicht mit diesen zusammen an den Veranstaltungen teilnehmen.

(2) Der Umgang mit technischem Gerät hat pfleglich zu erfolgen.

(3) Auf Garderobe und Gepäck hat jeder Teilnehmer selbst zu achten.

(4) Sport, Tanz, Gymnastik sowie andere körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit des Teilnehmers voraus. Soweit der Teilnehmer gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt, hat er sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Er hat den Veranstaltungsleiter ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.

(5) Bei Exkursionen hat der Teilnehmer umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen. Dies gilt auch bei Veranstaltungen, bei denen ein kurzfristiges Verlassen des Einrichtungsgeländes zu Schulungszwecken angekündigt ist.

(6) An- und Abreise obliegen dem Teilnehmer in eigener Verantwortung.

13.   Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Ökumenisches Bildungszentrum sanctclara Mannheim